Gesamtleitung

Die Gesamtleitung leitet die Berufsakademie und ist Mitglied des Präsidiums. Sie verantwortet maßgeblich die Planung und Entwicklung der Berufsakademie und vertritt die Akademie nach innen und außen.  Da die Gesamtleitung auch an der Lehre beteiligt ist, entsprechen ihre wissenschaftlichen und praktischen Qualifikationen den Anforderungen des BbgHG §39 zur Berufung von Professoren.